Geschäftsordnung
der Freien Wählerschaft Reischach
§ 1 Name
Der Ortsverband führt den Namen "Freie Wählerschaft Reischach".
§ 2 Zweck
Die Freie Wählerschaft ist ein Zusammenschluss von parteipolitisch
unabhängigen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Reischach, die sich dem
Wohle der Gemeinde Reischach und des Landkreises Altötting im besonderen Maße
verpflichtet fühlen.
Zweck und Aufgabe der Freien Wählerschaft besteht darin, den Bürgerinnen und
Bürgern der Gemeinde Reischach eine Organisationsform zu bieten, die es
ermöglicht, alle kommunalen Angelegenheiten in politischer, religiöser und
kultureller Freiheit und Unabhängigkeit zu vertreten und mitzubestimmen.
Zur Verwirklichung der aktiven kommunalpolitischen Mitarbeit sind bei allen
Wahlen auf Kommunalebene geeignete Persönlichkeiten aus den Reihen der Freien
Wählerschaft als Kandidaten zu benennen und zu fördern, die in betreffenden
Vertretungsorganen die Gewähr bieten, dass sie, über allen Parteiinteressen
stehend auch seitens der Freien Wählerschaft nicht an Weisungen gebunden,
allein ihrem Gewissen verantwortlich, sachgerecht und zum Wohle der Gemeinde und
ihrer Bürgerinnen und Bürgern entscheiden.
Die Freie Wählerschaft erstrebt keinen Gewinn. Spenden und Sachleistungen
dürfen nur zum satzungsmäßigen Zweck verwendet werden.
Die Freie Wählerschaft Reischach ist berechtigt, einer überörtlichen,
gleichgesinnten Vereinigung oder einem Landesverband beizutreten.
§ 3 Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft im Sinne einer Vereinsmitgliedschaft besteht nicht. Jede
in der Gemeinde Reischach wahlberechtigte Person kann zu der
Interessengemeinschaft stoßen, wenn sie nicht Mitglied einer politischen Partei
ist.
Es ist weder eine Eintritts- noch eine Austrittserklärung nötig.
§ 4 Organe
Die Organe der Freien Wählerschaft sind der Vorstand und die
Hauptversammlung.
§ 5 Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus
a) dem Vorsitzenden
b) zwei gleichberechtigten Stellvertretern
c) dem Schatzmeister
d) dem Schriftführer.
Der Vorstand und die Kassenprüfer werden von der Hauptversammlung auf die Dauer
von drei Jahren gewählt. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist
ehrenamtlich.
§ 6 Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung ist jährlich einzuberufen. Zudem finden
Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Freien Wählerschaft statt.
Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle parteifreien, wahlberechtigten
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Reischach.
Die Hauptversammlung entscheidet in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung;
namentlich beschließt sie:
a) Wahl des Vorstandes
b) Wahl von zwei Kassenprüfern
c) Wahl der Delegierten für den FW-Kreisverband
d) Entgegennahme der Jahresberichte
e) Entlastung des Vorstandes
f) Aufstellung der Kandidatenliste für öffentliche Wahlen auf Gemeinde-
und Kreisebene.
Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden
Wahlberechtigten.
§ 7 Wahlen
Wahlen erfolgen geheim unter Verwendung von Stimmzetteln, es sei denn, die
Versammlung beschließt einstimmig Wahlen per Akklamation. Gewählt ist der
Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit wird eine
Stichwahl durchgeführt.
§ 8 Kassenführung, Kassenprüfung
Es hat eine ordnungsgemäße Kassenführung zu erfolgen, die Aufschluss über
Höhe, Herkunft und Verwendung der innerhalb des Geschäftsjahres eingegangenen
Spenden ergibt.
Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Die Freie Wählerschaft finanziert sich
aus freiwilligen Spenden und Sachleistungen:
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen- und Rechnungsführung wählt
die Hauptversammlung zwei Kassenprüfer. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.
§ 9 Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung tritt gemäß Beschluss der Versammlung vom 26. Juli
2001 mit Wirkung zum 1. August 2001 in Kraft.