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Geschäftsordnung
der Freien Wählerschaft Reischach

 

§ 1 Name

Der Ortsverband führt den Namen "Freie Wählerschaft Reischach".

 

§ 2 Zweck

Die Freie Wählerschaft ist ein Zusammenschluss von parteipolitisch unabhängigen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Reischach, die sich dem Wohle der Gemeinde Reischach und des Landkreises Altötting im besonderen Maße verpflichtet fühlen.

Zweck und Aufgabe der Freien Wählerschaft besteht darin, den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Reischach eine Organisationsform zu bieten, die es ermöglicht, alle kommunalen Angelegenheiten in politischer, religiöser und kultureller Freiheit und Unabhängigkeit zu vertreten und mitzubestimmen.

Zur Verwirklichung der aktiven kommunalpolitischen Mitarbeit sind bei allen Wahlen auf Kommunalebene geeignete Persönlichkeiten aus den Reihen der Freien Wählerschaft als Kandidaten zu benennen und zu fördern, die in betreffenden Vertretungsorganen die Gewähr bieten, dass sie, über allen Parteiinteressen stehend auch seitens der Freien Wählerschaft nicht an Weisungen gebunden, allein ihrem Gewissen verantwortlich, sachgerecht und zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürgern entscheiden.

Die Freie Wählerschaft erstrebt keinen Gewinn. Spenden und Sachleistungen dürfen nur zum satzungsmäßigen Zweck verwendet werden.

Die Freie Wählerschaft Reischach ist berechtigt, einer überörtlichen, gleichgesinnten Vereinigung oder einem Landesverband beizutreten.

 

§ 3 Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft im Sinne einer Vereinsmitgliedschaft besteht nicht. Jede in der Gemeinde Reischach wahlberechtigte Person kann zu der Interessengemeinschaft stoßen, wenn sie nicht Mitglied einer politischen Partei ist.

Es ist weder eine Eintritts- noch eine Austrittserklärung nötig.

 

§ 4 Organe

Die Organe der Freien Wählerschaft sind der Vorstand und die Hauptversammlung.

 

§ 5 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus


a) dem Vorsitzenden

b) zwei gleichberechtigten Stellvertretern

c) dem Schatzmeister

d) dem Schriftführer.


Der Vorstand und die Kassenprüfer werden von der Hauptversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.

 

§ 6 Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung ist jährlich einzuberufen. Zudem finden Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Freien Wählerschaft statt.

Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle parteifreien, wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Reischach.

Die Hauptversammlung entscheidet in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung; namentlich beschließt sie:


a) Wahl des Vorstandes

b) Wahl von zwei Kassenprüfern

c) Wahl der Delegierten für den FW-Kreisverband

d) Entgegennahme der Jahresberichte

e) Entlastung des Vorstandes

f) Aufstellung der Kandidatenliste für öffentliche Wahlen auf Gemeinde- und Kreisebene.

Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Wahlberechtigten.

 

§ 7 Wahlen

Wahlen erfolgen geheim unter Verwendung von Stimmzetteln, es sei denn, die Versammlung beschließt einstimmig Wahlen per Akklamation. Gewählt ist der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt.

 

§ 8 Kassenführung, Kassenprüfung

Es hat eine ordnungsgemäße Kassenführung zu erfolgen, die Aufschluss über Höhe, Herkunft und Verwendung der innerhalb des Geschäftsjahres eingegangenen Spenden ergibt.

Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Die Freie Wählerschaft finanziert sich aus freiwilligen Spenden und Sachleistungen:

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen- und Rechnungsführung wählt die Hauptversammlung zwei Kassenprüfer. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.

 

§ 9 Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung tritt gemäß Beschluss der Versammlung vom 26. Juli 2001 mit Wirkung zum 1. August 2001 in Kraft.

 

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